Berufshaftpflicht

Sehr viele Krankenhäuser haben für alle angestellten Ärzte bereits eine Berufshaftpflicht (im Rahmen einer Gruppenversicherung) versichert.

Nicht immer sind aber gelegentliche Notarzteinsätze, Freundschaftsdienste oder Tätigkeiten außerhalb der Klinik und am Wochenende versichert.

Bei DieMedizinerBerater.de erhalten Sie im ersten Jahr eine Berufshaftpflicht, zusammen mit einer Privathaftpflicht, zu einem unschlagbar günstigen Beitrag.

 

Leistungen der sehr günstigen Berufshaftpflicht

Versicherungsumfang (Auszug):

  • 5 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden, 500.000,-€ für Vermögensschäden
  • Die Höchstleistung beträgt das Doppelte (2fach-maximiert)
  • Weltweite Geltung
  • keine generelle Selbstbeteiligung
  • Verluste beruflich genutzter Schlüsseln bis 30.000,- € (150,- SB)
  • Laufzeit 1 Jahr

 

Leistungen der sehr günstigen Privathaftpflicht

Versicherungsumfang (Auszug):

  • Versicherungsschutz gilt auch für Partner/Lebensgefährtin
  • 15 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 
  • Die Höchstleistung beträgt das Dreifache (3fach-maximiert)
  • weltweite Geltung
  • keine generelle Selbstbeteiligung
  • Verluste fremder, privater Schlüssel bis 75.000,- € versichert
  • Laufzeit 1 Jahr

 

Was kostet das Versicherungspaket nach einem Jahr?

Das Versicherungspaket - bestehend aus Berufs- und Privathaftpflicht - kostet derzeit (Stand 17. Nov. 2015)  nur 60,- EUR im Jahr !

 

Wie kann das Versicherungspaket gekündigt werden?

Wie üblich läuft auch diese Versicherungspaket immer von Jahr zu Jahr weiter, sofern es nicht mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist von Ihnen gekündigt wird. Sofern Sie uns anweisen das Paket zu kündigen, helfen wir Ihnen zum nächstmögichen Zeitpunkt zu kündigen. 

Wie verhalte ich mich als (junger) Arzt im Schadenfall?
Öffnen Sie das PDF-Dokument und lesen Sie wertvolle Hinweise zum richtigen Umgang mit Schadensfällen.
Tipps zum Umgang mit Schadensfällen in d[...]
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Echte Haftpflichtfälle aus der ärztlichen Praxis

Ärztin in der Weiterbildung P. :

 

ist im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit mit der Aufnahme eines Patienten befasst. Aufgrund einer Fehleinschätzung des Krankenbildes veranlasst sie die Aufnahme des an einem schweren Zuckerschock leidenden Patienten auf die Normalstation. Wegen der dort nicht kontinuierlichen Überwachung verstirbt der Patient kurze Zeit später.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt sowohl gegen den leitenden Chefarzt der Abteilung als auch gegen P. Da weder das Krankenhaus eine Rechtsschutz-versicherung abgeschlossen hat und auch P. in ihrem Haftpflicht-versicherungsvertrag den erweiterten Strafrechtsschutz nicht eingeschlossen hatte, muss P. die gesamten Anwaltskosten selbst tragen. Auch hier endete das Verfahren mit einer Einstellung. Die Kosten beliefen sich auf mehrere Tausend Euro. 

 

 

Dr. M., Facharzt für Neurologie und Psychiatrie:

 

erstellt ein Gutachten über eine von ihm behandelte Patientin. Aufgrund des Inhalts des Gutachtens wird die psychiatrische Einweisung der Patientin veranlasst. In einem späteren Einweisungsverfahren kommen die Gutachter des Gerichts zu einer anderen Bewertung und die Patientin wird rehabilitiert. Sie stellt nun Strafantrag gegen Dr. M. wegen Freiheitsentziehung, verursacht durch das grob fahrlässig fehlerhafte Gutachten des Dr. M. Auch in diesem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung, wenn der erweiterte Strafrechtsschutz mitvereinbart war, die Kosten der Rechtsvertretung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und auch die Kosten der anwaltschaftlichen Vertretung in einem etwaigen Hauptsacheverfahren.

 

 

Dr. W., niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin:

  

erkennt im Rahmen des KV-Notdienstes bei einem Hausbesuch wegen asymptomatischem Beschwerdebild nicht, dass bei dem Patienten eine akute Appendizitis vorliegt. Im Laufe des Wochenendes tritt eine Perforation ein und der Patient wird vom Notarzt in das nächstgelegene Krankenhaus eingewiesen. Aufgrund unglücklicher Umstände verstirbt der Patient im Rahmen der notwendigen Operation. Von Amts wegen ermittelt die zuständige Staatsanwaltschaft gegen Dr. W.

Aufgrund der Mitversicherung des erweiterten Strafrechtsschutzes übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten der rechtsanwaltschaftlichen Vertretung im Rahmen der Kostensätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Aufgrund der rechtsanwaltschaftlichen Einlassung wird das Ermittlungsverfahren gegen Dr. W. gemäß § 170 Abs. 2 StPO (mangelnder Nachweis eines Verschuldens) eingestellt.

Kontakt und Anschrift

DieMedizinerBerater.de

Gartenstr. 21 (Stadtmitte)

79098 Freiburg im Breisgau

 

Telefon

0761 -  21702923

 

Telefax

0761 -  21702924

 

E-Mail

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