Umkehrhypothek ab 65. Lebensjahr

Wenn Sie eine größere Summe Geld benötigen, aber der größte Vermögenswert den Sie haben Ihr eigenes Haus ist, dann gibt es z.B. folgende Möglichkeit:

 

Sie "verkaufen" Ihr Haus an die Bank, bleiben aber Eigentümer!

 

Sie bleiben weiterhin uneingeschränkter Eigentümer und können in Ihren vier Wänden wohnen bleiben.

 

Es fallen keine Zins- und Tilgungszahlungen an, solange Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen.

 

Der Zinssatz wird für die gesamte Laufzeit festgeschrieben und bietet Planungssicherheit.

 

Sie erhalten eine einmalige Auszahlung, es fallen keine Steuern an.

Die Laufzeit des Darlehens ist unbegrenzt.

 

Für den Rückzahlungsbetrag haftet ausschließlich Ihre Immobilie.

 

Durch das Darlehen können Sie sich nicht überschulden.

 

 

Transparenz für Sie und Ihre Erben:

 

Nach dem Vertragsabschluss erhalten Sie eine Übersicht zum Umkehrdarlehen:

Aus dieser können Sie Ihre Rückzahlungsverpflichtung zu jedem beliebigen Zeitpunkt in der Zukunft ablesen. Damit ist Ihre Immobilienrente für Sie und Ihre Erben völlig transparent.

 

Auch Ihre Erben müssen später nicht mehr zahlen, als Ihr Immobilieneigentum wert ist:

Wenn das Darlehen zur Rückzahlung ansteht, haben Ihre Erben die Wahl:

Sie können das Darlehen ablösen und die Immobilie selbst nutzen oder sie veräußern die Immobilie.

 

Häufige Fragen zur Umkehrhypothek

1. Wie viel Geld kann ich mit der Umkehrhypothek bekommen - und in welcher Form?

Grundsätzlich ist die Darlehenshöhe abhängig von Ihrem Alter und dem Immobilienwert. In welcher Höhe Sie Ihre Immobilie beleihen können und möchten, klärt sich am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Sie erhalten die Immobilienrente in Form einer Einmalzahlung.

 

2. Ist die Auszahlung der Umkehrhypothek zweckgebunden?

Nein, Sie können frei über den Betrag verfügen. Wir raten allerdings davon ab, das Geld in Geldanlagen (besonders in spekulative Formen) zu investieren.

 

3. Wie wird der Immobilienwert festgestellt?

Die finanzierende Bank stellt Ihnen einen vereidigten Gutachter, der Ihr Immobilieneigentum bewertet. Hierfür wird ein zertifiziertes Unternehmen beauftragt, das über entsprechendes Fachwissen verfügt.

 

4. Welche Kosten entstehen für mich bei der Umkehrhypothek?

Bei Vertragsabschluss fällt eine Bearbeitungsgebühr an und es entstehen einmalige Kosten für den Gutachter, den Notar und den Grundbucheintrag.

Die Höhe dieser Kosten ist abhängig vom Immobilienwert bzw. von der Grundschuldhöhe. In einem individuellen Beratungsgespräch erfahren Sie, wie hoch diese Kosten in Ihrem Fall sein werden.

 

5. Wie hoch sind die Zinsen und wann werden sie fällig?

Der Zinssatz der Immobilienrente wird als Festzins für die komplette Laufzeit vereinbart. Die Zinsen selbst werden jährlich zum Darlehen hinzugerechnet. Während der Laufzeit müssen Sie keine Zinsen abbezahlen.

 

6. Kann ich in Rückstand oder Verzug geraten?

Da im Gegensatz zu einem herkömmlichen Immobiliendarlehen während der Laufzeit keine regelmäßigen Zahlungen anfallen, kann kein Verzug entstehen.

Die Umkehrhypothek muss erst bei Fälligkeit samt Zinsen und Kosten zurückgezahlt werden.

 

7. Wann ist die Umkehrhypothek fällig?

Das Umkehrdarlehen muss erst zurückgezahlt werden, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, verschenken, vererben oder zum Zeitpunkt Ihres Auszuges oder Ihres Ablebens. So lange Sie in Ihrer Immobilie wohnen, müssen Sie Ihre Immobilienrente nicht zurückzahlen.

 

8. Kann ich mein Immobilieneigentum trotz Nutzung verkaufen oder verschenken?

Da Sie weiterhin Eigentümer der Immobilie sind, können Sie diese verkaufen oder verschenken. In einem solchen Fall endet die Umkehrhypothek und der aktuelle Darlehensstand ist zurückzuzahlen.

 

9. Was ist bei Ehepaaren oder Lebenspartnern zu beachten?

Die Umkehrhypothek wird von beiden Partnern genutzt, auch wenn sie nicht verheiratet sind. Es endet erst mit dem Ableben des länger lebenden Partners.

So bleibt Ihnen die Immobilie dauerhaft erhalten.

 

10. Welche Pflichten entstehen durch die Umkehrhypothek?

Sie sind verpflichtet, sich weiterhin um Ihr Immobilieneigentum zu kümmern. Die Gebäudeversicherung für Schäden durch Feuer, Sturm und Leitungswasser muss aufrechterhalten werden. Zudem sind alle öffentlichen Abgaben weiterhin zu tragen und eventuell notwendige Instandhaltungsarbeiten durchzuführen.

Kontakt und Anschrift

DieMedizinerBerater.de

Gartenstr. 21 (Stadtmitte)

79098 Freiburg im Breisgau

 

Telefon

0761 -  21702923

 

Telefax

0761 -  21702924

 

E-Mail

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